Freitag, 11. November 2011

Die rechtswidrige Kirchensteuer III

11. Was hat es mit der Kappungsgrenze und der Möglichkeit des Teilerlasses auf sich?

Antwort: Bei hohen Einkünften, bei denen die Kirchensteuer über einem gewissen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens liegen würde, wird diese begrenzt. Die Kirchensteuer wird dabei von der Steuerprogression (wer viel verdient, zahlt auch mehr Steuern) abgekoppelt. Diese so genannte Kappungsgrenze beträgt je nach Bundesland und Kirche zwischen 2,75% und 4% des zu versteuernden Einkommens. In einigen Bundesländern erfolgt die Kappung nur auf Antrag, in Bayern gibt es keine Kappungsgrenze. Werden Gründe vorgetragen, die eine Ermäßigung der Kirchensteuer aus Billigkeitsgründen rechtfertigen, ist auch ein Teilerlass möglich (z.B. bei Abfindungen und außerordentlichen Einnahmen 50% der Kirchensteuer).




12. Warum entlasten die Kirchen hohe Einkommen?

Antwort: Die Kirchen möchten so verhindern, dass die Vermögenden aus der Kirche austreten, um die Kirchensteuerzahlung zu vermeiden und kommen ihnen deshalb finanziell entgegen.

Klientelwirtschaft... sicher keine Kirche der Armen und Schutzsuchenden...




13. Wer ist für den Einzug der Kirchensteuer zuständig?

Antwort: In Deutschland haben die Kirchen die Verwaltung des Einzugs der Kirchensteuer auf den Staat übertragen. Daher sind die Finanzämter zuständig, die für diesen Aufwand zwischen 2 und 4,5% Prozent der erhobenen Kirchensteuer bekommen. Eine Ausnahme stellt Bayern dar; hier gibt es für die Kircheneinkommenssteuer (nicht für die Kirchenlohnsteuer) eigene Steuerämter der Kirchen.




14. Wie hoch ist das Kirchensteueraufkommen in Deutschland?

Antwort: Im Jahr 2008 betrugen die Kirchensteuereinnahmen für die evangelische Kirche 4,6 Milliarden Euro, für die katholische Kirche 5,1 Milliarden Euro.

Das Kirchensteueraufkommen wird sich in den kommenden Jahren verringern, da es hauptsächlich von zwei Faktoren abhängig ist: der Zahl der erwerbstätigen und damit steuerpflichtigen Kirchenmitglieder und der Einkommenssteuerpolitik. Die Zahl der Kirchenmitglieder verringert sich beständig, da insbesondere Jüngere nicht mehr getauft und dadurch Kirchenmitglied werden bzw. aus der Kirche austreten.

Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagssteuer (Annexsteuer) zur Einkommenssteuer. Es gibt einen europaweiten Trend, dass die Regierungen die Einkommenssteuern reduzieren und auf die indirekten Steuern (z.B.Mehrwertsteuer) ausweichen. Je stärker die Einkommenssteuer sich verringert, verringert sich auch dazu parallel das Kirchensteueraufkommen.




15. Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?

Antwort: Die Kirchensteuer wird fast ausschließlich für kircheninterne Zwecke verwendet. Etwa 60-70% der Kirchensteuereinnahmen benötigen die Kirchen für die Bezahlung des eigenen Personals. Weitere größere Posten sind Verwaltung und Kirchenbauten. Lediglich einen Bruchteil der Kirchensteuereinnahmen gibt die Kirche für öffentliche soziale Zwecke aus.

Bitte hinter die Ohren schreiben...


16. Werden Krankenhäuser und Kindergärten aus der Kirchensteuer finanziert?

Antwort: Die Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft werden – wie die Einrichtungen anderer Träger auch – durch die Krankenkassen, die Sozialversicherungsträger, die Kranken selbst mit ihren Eigenbeiträgen und den Staat in Form von Investitionen finanziert. Somit fließt kein Euro Kirchensteuer in die Krankenhäuser.
Anders sieht dies bei Kindergärten aus. In die Erziehung der Kinder im kirchlichen Sinne investiert die Kirche tatsächlich Mittel aus der Kirchensteuer, jedoch mit stark abnehmender Tendenz. Waren in den 1990er Jahren noch ca. 20% kirchliche Eigenleistungen vorgesehen (die Zahlen schwanken von Bundesland zu Bundesland), ging dieser Anteil in den letzten Jahren auf ca. 10% zurück. Viele kirchliche Kindergärten werden jedoch schon auf Druck der Kirchen völlig durch die öffentliche Hand finanziert. Die Kirchen drohen den Kommunen damit, ihre Kindergärten zu schließen, wenn keine zusätzlichen Zuschüsse über den gesetzlich festgelegten Anteil der öffentlichen Hand hinaus gewährt werden.

ebenfalls hinter die Ohren schreiben!
Man sieht mal wieder wie weit her es mit der Nächstenliebe ist!


17. Werden die Finanzen der Kirchen und ihre Verwendung von unabhängigen Stellen kontrolliert?

Antwort: Die Kirchen bestellen in der Regel eigene Rechnungsprüfer, die ihre Einnahmen und Ausgaben prüfen. Die Finanzämter sind nicht berechtigt, die Finanzen der Kirchen zu prüfen.

.....
muss ich etwas dazu sagen, dass diese Institution sich auch noch VOLLKOMMENER Unantastbarkeit sicher sein kann???


18. Wann endet die Kirchensteuerpflicht?

Antwort: Die Kirchensteuerpflicht ist an die Steuerpflicht gekoppelt; Kirchenmitglieder, die zu keiner einschlägigen Steuer herangezogen werden (weil sie zum Beispiel über kein Einkommen verfügen), müssen auch keine Kirchensteuer zahlen. Es kann jedoch passieren, dass der konfessionslose Ehepartner dann zur Steuer herangezogen wird. Sie herzu Punkt 5.
Ansonsten endet die Kirchensteuerpflicht mit dem Austritt aus der betreffenden Religionsgesellschaft, und zwar je nach Bundesland mit Ablauf des Monats bzw. des Folgemonats, in dem der Kirchenaustritt erfolgte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Einnahmen, die über Jahr hinweg erfolgen und zum Jahresende zur Auszahlung gelangen, anteilig für die Monate versteuert werden müssen, in denen noch eine Kirchensteuerpflicht bestand. (Wer also erst im Oktober aus der Kirche austritt, muss auf eine solche Einnahme für zehn Monate Kirchensteuer zahlen.)




19. Wie kann ich aus der Kirche austreten?

Antwort: Der Kirchenaustritt muss gegenüber einer staatlichen Stelle erklärt werden. Dies ist, je nach Bundesland, das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt oder Amtsgericht. Nur in Bremen kann der Kirchenaustritt sowohl beim Standesamt als auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden (Haus der Kirche bzw. katholische Pfarrämter). Hierzu brauchen Sie einen Personalausweis und wenn Sie verheiratet sind, wird oft auch die Heiratsurkunde verlangt. In der Regel wird eine Austrittsgebühr gefordert. Detaillierte Informationen zum Kirchenaustritt können Sie der FAQ des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten entnehmen.

Sinnvoll ist es, bei dieser Gelegenheit auch gleich die Lohnsteuerkarte, auf der die Religionszugehörigkeit vermerkt ist, umschreiben zu lassen.

Wichtiger Hinweis: Eigentlich sollte 2011 eine elektronische Datenweitergabe an die Arbeitgeber statt der papiernen Lohnsteuerkarte eingeführt werden. Da aber die Regierenden auch dies wieder nicht hinbekommen haben, gelten nun erstmal die alten Lohnsteuerkarten von 2010 auch für 2011 weiter. Die Änderung des Konfessionsmerkmals nach dem Kirchenaustritt nimmt das für Sie zuständige Finanzamt vor.

Toll, nicht wahr?
Wurdest als Säugling getauft, kannst ncihts dafür, hast nichst damit am Hut... aber selbst wenn du austreten willst dann kassieren sie noch ordentlich ab!


20. Warum sollte die Kirchenaustrittsbescheinigung gut aufgehoben werden?

Antwort: Wenn Sie aus der Kirche austreten, erhalten Sie eine Austrittsbescheinigung. Verwahren Sie diese unbedingt gut, denn immer wieder kommt es vor allem nach Umzügen zu falschen Konfessionsangaben auf den Lohnsteuerkarten oder zu fehlerhafter Datenweitergabe an die Kirchen.

Vor allem – aber nicht nur – im Bereich der evangelischen Kirchen in Berlin-Brandenburg schreibt die Kirche auch immer wieder ehemals Getaufte, die keine Kirchensteuer zahlen, an und fordert sie auf, Angaben zu ihrer Kirchenzugehörigkeit zu machen. Menschen, die seit langem nichts mehr mit der Kirche zu tun haben oder außer der Säuglingstaufe nie mit ihr zu tun hatten, müssen plötzlich ihren Austritt nachweisen. Dabei geht es der Kirche nicht darum, Menschen vom Glauben zu überzeugen und zu überzeugten Mitgliedern zu machen, sondern Kirchensteuer einzutreiben. Diese wird rückwirkend eingefordert – bei Weigerung per Gericht – und verjährt erst nach fünf Jahren.

und dazu ist nun jedes Wort umsonst!


Quelle: www.kirchensteuer.de

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