Freitag, 11. November 2011

die Caritaslegende

 

Der Begriff „Caritas-Legende“ wurde erstmals von Horst Herrmann in seinem gleichnamigen, 1993 erschienenen Buch verwendet. Damit wird das Problem angesprochen, dass die Kirchen für sich in Anspruch nehmen, mit den von ihnen betriebenen Sozialeinrichtungen der Gesellschaft einen Dienst zu erweisen, während sie tatsächlich diese Dienste zwar organisieren, aber nur zu einem geringen Teil selbst bezahlen.

Die Kirchen bemühen in diesem Zusammenhang ab und an das Bild des barmherzigen Samariters, um ihren Einsatz zu beschreiben. In dem biblischen Gleichnis (Neues Testament, Lukas) wird berichtet, dass ein Samariter am Wegesrand ein Opfer eines Raubüberfalls findet; während andere achtlos vorübergezogen sind, kümmert er sich um den Verletzten, versorgt ihn und bringt ihn schließlich in eine Herberge. Dem Wirt trägt der Samariter auf, das Opfer zu pflegen und zahlt dafür. – Doch während die Kirchen sich selbst in der Rolle des barmherzigen Samariters sehen, haben sie in Wirklichkeit die Rolle des Wirtes: Sie halten (wie andere „Freie Träger“ auch) soziale Dienstleistungen vor und lassen sich dafür bezahlen.

Dieses selbstgerechte Selbstverständnis, das den Dienst am Menschen mit einem Dienstleistungsangebot verwechselt, stößt auch innerhalb der Glaubensgemeinschaften auf Kritik. Der ehemaligen Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes Norbert Feldhoff mahnte in einem Vortrag im März 2001, dass „man auch in der Kirche oft den Verlockungen des Geldes erlegen“ sei. Durch die Ausweitung der Tätigkeitsfelder seien zwar die Institutionen gewachsen, „nicht aber die Glaubwürdigkeit der Kirche“. Der evangelische Professor für Gesundheitsökonomie Steffen Fleßa forderte 2004 in der Frankfurter Rundschau, die Kirchen sollten ihre „Wirtsrolle in kompetente Hände“ geben und sich auf ihre Berufung als Samariter besinnen.

Zentraler Teil der Caritas-Legende ist die Behauptung, die Kirchen würden, indem sie oder ihre Sozialkonzerne Caritas und Diakonie die Trägerschaft sozialer Dienste übernehmen, eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen. Bei vielen Menschen herrscht dementsprechend der Eindruck vor, ein bedeutender Teil der Kirchensteuer würde für die von den Kirchen unterhaltenen Sozialeinrichtungen ausgegeben. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Denn zahlreiche grundlegende soziale Dienste werden vollständig durch den Staat, die Sozialversicherungsträger oder die Patienten bezahlt: zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime oder Rettungsdienste. In diese Einrichtungen fließt kein Cent Kirchensteuer. Andere Einrichtungen erhalten tatsächlich Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln. Hier wären Sozialstationen, Beratungseinrichtungen und vor allem die konfessionellen Kindergärten zu nennen.

Carsten Frerk verweist in seinem Buch Caritas und Diakonie in Deutschland (2005) darauf, dass die Kirchen nach seinen Berechnungen für die Kosten von Caritas und Diakonie jährlich etwa 830 Mio. Euro aufbringen. Bei Gesamtkosten von rund 45 Milliarden Euro sind das rund zwei Prozent. Der Großteil dieser Zahlungen geht zudem in nur drei Bereiche: 1. Die Kindertageseinrichtungen (376 Mio. Euro), in denen die künftigen Kirchensteuerzahler erzogen werden; 2. in die Verbandsarbeit (300 Mio. Euro), d.h. die Bürokratie von Caritas und Diakonie, die nicht nur aus den staatlichen Zuwendungen finanziert werden kann; und 3. in die Beratungsstellen (146 Mio. Euro), die Ratsuchende in die dahinter liegenden öffentlich finanzierten Krankenhäuser, Suchtkliniken, Familienerholungsstätten usw. von Caritas und Diakonie vermitteln.
Die Behauptung, dass die Kirchen eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen, ist also fragwürdig. Denn Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden in derselben Weise finanziert, wie Einrichtungen anderer freier Träger auch. In den wenigen Fällen, in denen sog. „arme Träger“ höhere staatliche Zuschüsse erhalten (z.B. in Nordrhein-Westfalen für Kindergärten), haben die Kirchen in den letzten Jahren ihre Bemühungen intensiviert, mit diesen gleichgestellt zu werden. Dabei sind sie durchaus erfolgreich. Mussten sie in NRW 1990 noch ein gutes Drittel der Kosten für einen Kindergarten selbst aufbringen, liegt der Eigenanteil mittlerweile nur noch bei 12%.
[Anm: ARME Träger??? GANZ DICHT sind die nicht mehr kann das sein?!?!?]



Das Bestreben, eigene Zahlungen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand zu ersetzen, lässt sich generell feststellen. Vor allem auf kommunaler Ebene verlangen die Kirchen häufig eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Bezuschussung der von ihnen betriebenen sozialen Einrichtungen. Dabei wenden die Kirchen regelrecht erpresserische Methoden an, wenn sie drohen, die Einrichtung zu schließen, wenn die Kommune nicht zu einer zusätzlichen Zahlung bereit ist. Vor allem, wenn es um Kindergärten geht, sind sie mit dieser Strategie häufig erfolgreich. Aus Sicht der Kommune ist das Nachgeben in einer solchen Konfliktsituation nachvollziehbar, da ein „Freier Träger“ angesichts des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz den Haushalt der Gemeinde auch dann noch entlastet, wenn der Eigenanteil des Trägers durch die zusätzlichen kommunalen Zuschüsse auf ein Minimum sinkt. In einer finanziellen Gesamtschau hingegen wäre darauf zu verweisen, dass allein schon die Streichung der steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer dem Staat Steuermehreinnahmen in einer Höhe bescheren würde, die es ermöglichen würde, sämtliche „kirchliche Sozialeinrichtungen“ in staatlicher Regie weiterzuführen. (Allerdings steht solchen Überlegungen entgegen, dass die Kindergärten usw. zwar mit staatlichen Mitteln erbaut wurden, die Immobilien jedoch, wenn auch mit mittelfristiger Zweckbindung, ins Eigentum der jeweiligen Träger übergeben wurden. Das macht Kommunen wiederum erpressbar.)

Anders als die überwiegende Mehrheit der sonstigen freien Träger und kommunale Einrichtungen verfolgen die Kirchen mit ihrem Engagement auf dem sozialen Sektor auch ideologische Interessen. Dies lässt sich nicht nur durch Äußerungen hochrangiger Kirchenfunktionäre zum Thema Kindertagesstätten belegen. Generell beanspruchen die Kirchen für ihre sozialen Einrichtungen „Tendenzschutz“. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter sich auch in ihrer privaten Lebensführung an die kirchlichen Vorstellungen von Gesellschaft und Moral halten müssen. Das hat die Einschränkungen wesentlicher Grundrechte für alle Mitarbeiter zur Folge. Konkret dürfen sie ihre Meinung (sofern sie von kirchlichen Positionen abweicht) nicht offen äußern oder aus der Kirche austreten bzw. ihre Religion wechseln. Selbst eine Wiederverheiratung nach einer Scheidung kann die Kündigung nach sich ziehen. Zudem wird den Arbeitnehmern das Streikrecht vorenthalten.
Dies alles gilt nicht (wie in anderen „Tendenzbetrieben“) für leitendes Personal (sog. „Tendenzträger“), sondern für alle Angestellten: die Ärztin, den Koch, den Rettungssanitäter, die Verwaltungsangestellte, die Putzkraft...


Aus dieser „Tendenz“ ergeben sich zwei Probleme. Konfessionlose Nutzer können sich gezwungen sehen, mangels Alternative ein konfessionelles Angebot in Anspruch nehmen zu müssen (was bei einem Krankenhaus unerheblich ist, bei einem Kindergarten hingegen nicht). Dafür, dass der Staat keine weltanschaulich neutralen sozialen Einrichtungen vorhält, müssen sich Konfessionslose dann noch als „Trittbrettfahrer“ im Sozialstaat diffamieren lassen. Für konfessionslose Arbeiternehmer bedeutet die große Anzahl kirchlicher Träger in manchen Sozialbereichen und Regionen, dass sie dort kaum eine Anstellung finden können. Im Extremfall kann das heißen, dass sie gegen ihre Überzeugung wieder in die Kirche eintreten müssen, um eine berufliche Perspektive zu haben.



Fazit: Es ist eine Legende, dass die Kirchen uneigennützig so viel Gutes tun und dass der Sozialstaat zusammenbräche, wenn sie sich aus dem sozialen Sektor zurückzögen.


Volltextquelle:
www.kirchensteuer.de

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